Unsere Leistungen beinhalten...
Die Fahrschule Harry Blum steht für eine solide Ausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnis. Die vielfach gelobte Geduld und Ausdauer und damit verbundene Ruhe in der Ausbildung sorgt für ein erfolgreiches Lernen und Erfolg in der Prüfung. Die langjährige Berufserfahrung und Standortfestigkeit zeugen von einer hohen Qualität der Ausbildung, die sich bewährt.
Das Angebot der Fahrschule Harry Blum umfasst die Ausbildung aller Führerscheinklassen, ASF- und ASP – Seminare, Wiedereinstieg bzw. Auffrischung für Führerscheininhaber, Berufskraftfahrer – Weiterbildungen sowie die Schulung ältere Fahrerlaubnisinhaber mit dem Programm Ü60. Der Fahrschulinhaber Harry Blum kümmert sich persönlich um die Belange seiner Kunden und führt die Ausbildung von Anfang bis Ende durch.
Fahrerlaubnisklassen
Fahrerlaubnisklasse A
Krafträder mit Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen.
Fahrerlaubnisklasse Abegr.
Krafträder mit Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, auch mit Beiwagen.
Fahrerlaubnisklasse A1
Krafträder mit Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg, auch mit Beiwagen.
Fahrerlaubnisklasse M
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, auch mit Beiwagen. Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
Fahrerlaubnisklasse Mofa
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, auch mit Beiwagen. Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
Fahrerlaubnisklasse B
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer.
Fahrerlaubnisklasse BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg.
Fahrerlaubnisklasse L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h.
Fahrerlaubnisklasse T
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Fahrerlaubnisklasse C1
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Fahrerlaubnisklasse C1E
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr 3.500 kg und zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.
Fahrerlaubnisklasse C
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Fahrerlaubnisklasse CE
Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Fahrerlaubnisklasse D1
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer und Länge nicht mehr als 8 m, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Fahrerlaubnisklasse D1E
Zugfahrzeug der Klasse D1 in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Fahrerlaubnisklasse D
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A), gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Fahrerlaubnisklasse DE
Zugfahrzeug der Klasse D in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.